Kann das Bundesimmissionsschutzgesetz Fahrverbote bei niedrigeren Überschreitungen des Stickstoffdioxid-Grenzwert ausschließen?

FAQ

In den weniger belasteten Städten (bis 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter im Jahresmittel) ermöglichen nach Ansicht der Bundesregierung die bisherigen und die neuen Förderprogramme, die Software-Updates für Diesel-PKW und Maßnahmen der Städte und Länder, zusammen mit der kontinuierlichen Flottenerneuerung durch emissionsarme Fahrzeuge, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ohne Fahrverbote eingehalten wird.

Das Gesetz dient nicht dazu, Grenzwerte zu ändern oder Fahrverbote zu verbieten. Letztlich entscheiden die zuständigen Behörden, ob Fahrverbote vor Ort notwendig sind.

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1011

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