Sind noch weitere Fahrzeuge grundsätzlich von den Fahrverboten ausgenommen?

FAQ

Weitere Ausnahmen von Fahrverboten gelten unter anderem für Nutzfahrzeuge, deren Nachrüstung öffentlich gefördert wurde (zum Beispiel ÖPNV-Busse, Müllwagen oder Handwerker- und Lieferfahrzeuge), sowie für Krankenwagen, Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge oder Fahrzeuge von behinderten Menschen. Den Kommunen steht es überdies frei, weitere Ausnahmen zuzulassen.

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1015

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.