Wie lassen sich Einweg von Mehrweggetränkeverpackungen im Handel unterscheiden?

FAQ

Um die Unterscheidbarkeit von Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen zu verbessern, ist der Handel gemäß Verpackungsgesetz seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet, am Regal deutlich darauf hinzuweisen, um welche der beiden Verpackungsarten es sich handelt. Darüber hinaus haben sich nahezu alle Hersteller und Vertreiber von Getränken in Einwegflaschen verpflichtet, diese Flaschen freiwillig mit einem "Einweg"-Hinweis zu kennzeichnen. Viele Abfüller kennzeichnen Mehrwegfaschen mit einem Mehrweg-Logo. Auch die Pfandhöhe kann einen Hinweis geben: Einwegverpackungen sind immer mit 25 Eurocent Pfand belegt, Mehrwegflaschen meist mit 8 oder 15 Eurocent.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einweg und Mehrweg

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1056

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