Wer ist für Genehmigung und Aufsicht der Zwischenlager zuständig?

FAQ

Für die Genehmigung der Zwischenlager nach Paragraf 12StrlSchG sind Behörden der Länder zuständig. Auch die Aufsicht über diese Zwischenlager obliegt den Ländern.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA107

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