Start Presse Fragen und Antworten (FAQ) Müssen Sie für die Rückgabe von Elektro- und Elektronikgeräten im Elektronikmarkt Ihren Kassenzettel aufbewahren? Müssen Sie für die Rückgabe von Elektro- und Elektronikgeräten im Elektronikmarkt Ihren Kassenzettel aufbewahren? FAQ Nein. Enthalten in Fragen und Antworten zu Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Stand: 28.07.2022 https://www.bundesumweltministerium.de/FA131