Müssen Sie für die Rückgabe von Elektro- und Elektronikgeräten im Elektronikmarkt Ihren Kassenzettel aufbewahren?

FAQ

Nein.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA131

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