Wie wird kontrolliert, ob die neuen Maßnahmen aus der Düngeverordnung tatsächlich wirken?
FAQIm Zuge der neuen Düngeverordnung wird die Kontrolle über die Effekte der neuen Düngeregeln verbessert. Künftig soll genau beobachtet werden, ob und wie die Maßnahmen der künftigen aktualisierten Düngeverordnung auf das Grundwasser wirken, was auch im Interesse der Landwirte und der Umweltbehörden ist. Dazu wird ein Berichtswesen etabliert, worin sowohl Daten aus Grundwasser- und Sickerwasseruntersuchungen als auch Emissionsdaten aus der landwirtschaftlichen Düngung einfließen sollen. Insbesondere der Einsatz von Gülle und Mineraldünger. Dadurch wird wesentlich nachvollziehbarer, woher die Nitratbelastungen im Grundwasser stammen. Unter der Leitung des Bundesumweltministeriums und des Landes Hessen haben Bund und Länder dazu ein gemeinsames Konzept für ein Monitoring entwickelt, das so bisher nicht existierte. Auch das BMEL war daran beteiligt.
Auf der Grundlage dieses Konzepts sollen ab Mitte 2021 bundesweit die Wirkungen der neuen Düngeverordnung ermittelt werden; ein Schwerpunkt wird dabei auf die Entwicklung der Nitrat-Belastung im Grundwasser in den mit Nitrat belasteten Gebieten gelegt. Hierüber soll der Europäischen Kommission künftig jährlich berichtet werden. Auch sollen zehn verschiedene Modellregionen mit von den Ländern ausgewählten Bauernhöfen gebildet werden, in denen unter wissenschaftlicher Anleitung des Bundes die Wirkung einzelner Maßnahmen der Landwirte nach der Düngeverordnung besonders geprüft werden. Hiervon erwarten die Ministerien in Bund und Ländern genauere Erkenntnisse, die mittelfristig zu einer Weiterentwicklung des Düngerechts und zu einer effizienteren Bewirtschaftung der Flächen durch die Landwirte führen sollen. Zum Vertragsverletzungsverfahren
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Düngeverordnung: Kontrolle der Düngeverordnung