Wie können PFAS in der EU reguliert werden? Wie lange dauert es bis zu einer Regulierung?

FAQ

Chemikalienrechtliche Regelungen auf EU-Ebene erfolgen grundsätzlich im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH und zumeist als sogenannte Beschränkungen. Beschränkungen werden stets differenziert ausgestaltet und es werden – je nach Bedarf – auch unterschiedliche Maßnahmen (wie Grenzwerte, Einschränkung der Verwendungsbedingungen oder Ähnliches) ergriffen, um das von den Stoffen ausgehende Risiko angemessen zu kontrollieren. REACH sieht für die Entwicklung einer Beschränkung ein mehrstufiges Verfahren vor, das auf einer unabhängigen wissenschaftlichen Beurteilung der Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie der sozioökonomischen Auswirkungen der jeweiligen Maßnahmen aufbaut. Die europäische Chemikalienagentur ECHA berichtet über die Verfahrensschritte und konsultiert im Rahmen des Verfahrens auch Unternehmen und die Öffentlichkeit.

Zunächst wird durch die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten oder die Europäische Chemikalienbehörde ein Dossier in einem standardisierten Format erstellt (sogenanntes "Beschränkungsdossier"). Das Dossier enthält die geforderten wissenschaftlichen Nachweise über problematische Eigenschaften der Stoffe, Verwendungsgebiete, Betrachtungen zu den sozioökonomischen Auswirkungen einer möglichen Beschränkung sowie Informationen zu verfügbaren Alternativen. Nach Einreichung bei der ECHA prüfen und bewerten zwei unabhängige Expertengremien die wissenschaftlichen Grundlagen: der Ausschuss für Risikobewertung und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse. In diesem Verfahrensschritt werden ausschließlich fachliche Aspekte diskutiert. Zudem finden zwei öffentliche Konsultationen zu der geplanten Regelung statt, die zur Einreichung von Kommentaren und zusätzlichen Informationen genutzt werden können.

Auf Basis dieser Stellungnahme ist es dann Aufgabe der Europäischen Kommission, einen formalen Beschränkungsvorschlag vorzulegen.

Der Regelungsvorschlag der Kommission wird dann im zuständigen EU-Ausschuss, dem sogenannten REACH-Regelungsausschuss, diskutiert und abgestimmt (sogenanntes Regelungsverfahren mit Kontrolle). Dieser Verfahrensschritt stellt die politische Willensbildung zu dem Vorschlag dar.

Nach der Annahme im REACH-Regelungsausschuss erfolgt nach entsprechender Prüfung durch den Rat und das Europäische Parlament die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt und das Inkrafttreten der Regelung inklusive entsprechender Übergangsvorschriften.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS)

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1362

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