F.01 Ich betreibe eine Akademie und biete Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde nach der NiSV an. Was muss ich tun, um meine Akademie oder zumindest meinen Lehrgang zu zertifizieren?
FAQHier ist auf die Begrifflichkeiten zu achten (siehe dazu auch FAQ A.11). Das Zertifikat im Sinne der NiSV dient dem Nachweis der Fachkunde (vergleiche § 4a Absatz 1 Satz 1 NiSV). Im Hinblick auf Anbieter von Schulungen zum Erwerb der Fachkunde NiSV geht es um die Anerkennung durch eine Konformitätsbewertungsstelle. § 4b NiSV enthält die Voraussetzungen für eine solche Anerkennung.
Bei der Frage, mit welcher Konformitätsbewertungsstelle zusammengearbeitet werden soll, besteht grundsätzlich Wahlfreiheit. Es ist erforderlich, mit der gewünschten Konformitätsbewertungsstelle Kontakt aufzunehmen, und eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.
Nach einer erfolgreichen Überprüfung und Anerkennung wird der Schulungsträger auf der Internetseite der Konformitätsbewertungsstelle entsprechend gelistet (vergleiche § 4b NiSV am Ende).
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Akkreditierung und Zertifizierung
F. Fragen, deren Antworten sich überwiegend an Anbieter von Schulungen zum Erwerb der Fachkunde richten
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