F.04 Das Fachkundemodul "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" ist meistens Mitvoraussetzung für die Fachkunde. Was ist, wenn jemand den Kurs nicht belegen und Nachweise nicht bringen will?

FAQ

Es ist zu unterscheiden zwischen Schulungsträgern und Konformitätsbewertungsstellen. Ein Schulungsträger bietet Lehrgänge an. Es liegt in der Eigenverantwortung der Lehrgangsteilnehmenden bei Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit, die Fachkunde im Sinne der NiSV nachweisen zu können. Der Schulungsträger muss also nichts weiter unternehmen.

Eine Konformitätsbewertungsstelle (auch Zertifizierungsstelle genannt) zertifiziert die Fachkunde im Sinne der NiSV. Voraussetzung einer solchen Zertifizierung ist eine vorangegangene Überprüfung und Anerkennung des Schulungsträgers oder der Schulungsträger, bei denen die Lehrgänge absolviert wurden, auf denen die Zertifizierung der Fachkunde erfolgen soll (vergleiche § 4b NiSV). Weitere Voraussetzung ist das Ablegen und Bestehen einer Zertifizierungsprüfung (vergleiche § 4a Absatz 1 Satz 2 NiSV). Falls das Fachkundemodul Haut anerkannt werden soll, müssen die Voraussetzungen gegenüber der Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden, wie sie sich aus Anlage 3 Teil A Abschnitt 3 NiSV ergeben. Falls die Person sich weigert die geforderten Nachweise zu erbringen, erfolgt keine Zertifizierung.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1438

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