Fallen unter die Regel "Personalausgaben sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind" auch Verkehrsverbünde und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Universitäten?
FAQWenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits durch öffentliche Mittel (Kommunen und Land) finanziert werden, so sind diese nicht zuwendungsfähig. Andernfalls käme es zu einer unzulässigen Doppelförderung.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
#mobilwandel2035: Förderung