Was kann in der ersten Förderphase (I) gefördert werden?

FAQ

In der ersten Förderphase werden Personal- und Sachausgaben, die Vergabe von Aufträgen und Dienstreisen mit 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 150.000 Euro) gefördert. Eine Eigenbeteiligung ist erwünscht, aber keine Voraussetzung (siehe Nummer 8 der Teilnahme-Unterlagen). 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
#mobilwandel2035: Förderung

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1454

Wege zum Dialog

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