Wann sollte ich Radonschutzmaßnahmen bei Bestandsgebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen in Betracht ziehen?

FAQ

Wird der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in einem Aufenthaltsraum überschritten, sollte geprüft werden, ob Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration umgesetzt werden können. In vielgenutzten Räumen kann es zudem sinnvoll sein zu prüfen, ob die Radonkonzentration durch einfache Maßnahmen auch unterhalb von 300 Becquerel pro Kubikmeter weiter gesenkt werden kann. Ein Schwellenwert, unterhalb dessen Radon mit Sicherheit nicht zu einer Erhöhung des Lungenkrebsrisikos führt, ist bislang nicht bekannt. Für Arbeitsplätze gelten weitere Anforderungen (siehe 'Schutz vor Radon am Arbeitsplatz').

Wer ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen so saniert, dass dadurch der Luftaustausch reduziert wird, sollte außerdem angemessene Radonschutzmaßnahmen in Betracht ziehen (Paragraf 123 Absatz 4 Strahlenschutzgesetz).

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Radon

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1598

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