Welche Aufgabe hat das BMUV beim Thema Agrogentechnik?
FAQDas Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sind bei allen Entscheidungen zur Agrogentechnik und immer, wenn gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in die Umwelt freigesetzt werden, vom federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesamt für Verbraucherschutz zu beteiligen. Dies gilt auch, wenn die Gesetze und Regelungen zur Gentechnik angepasst werden. Das BMUV konzentriert sich dabei besonders auf die Auswirkungen von GVO auf Natur und Umwelt. Geht ein Antrag, GVO in Deutschland in die Umwelt freizusetzen, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein, bewertet auch das Bundesamt für Naturschutz als nachgeordnete Behörde des BMUV das Risiko. Es übermittelt seine Stellungnahme an das BVL. Das BVL ist die nationale Genehmigungsbehörde für GVO und muss begründen, wenn es in seiner Entscheidung von der Stellungnahme des BfN abweichen möchte. Dies gilt für Anträge auf Freisetzung zu Versuchszwecken und für Marktzulassungen von GVO und GVO-Produkten. In Deutschland wurden seit 2012 keine Anträge auf Freisetzung zu Versuchszwecken gestellt, es sind zurzeit auch keine gentechnisch veränderten Pflanzen zum Anbau zugelassen. BfN bewertet jedes Jahr eine Reihe von Anträgen auf Marktzulassung von GVO zum Import, zur Verarbeitung und als Lebens- und Futtermittel in den Binnenmarkt der EU.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Gentechnik in Umwelt und Natur: Positionen des Bundesumweltministeriums
Stand: