Welche Regeln gelten für so genannte "flüssige" oder "gelartige" Kunststoffverbindungen?

FAQ

Die so genannten "flüssigen" beziehungsweise "gelartigen" Polymere zählen nicht zur Kategorie der "Mikroplastikpartikel". Es geht um Polymere und damit um jeweils einzelne, unterschiedliche Inhaltsstoffe in Kosmetika. Diese haben einen anderen chemikalienrechtlichen Status als Microbeads beziehungsweise Mikroplastikpartikel. Sie werden nach dem europäischen Chemikalienrecht (REACH) bewertet. Das BMUKN hat die zuständigen Behörden um eine Bewertung des Gefährdungspotenzials der einzelnen Polymere gebeten. Über die Ergebnisse der laufenden Prüfung durch die fachlich zuständigen Behörden (BAUA, UBA und BfR) liegen bisher zwei Forschungsberichte vor.

Datenerhebung Polyquaternium-Verbindungen (externer Donwload, PDF, 1,02 MB)

Analytische Ermittlung zu Polyquaternium-Verbindungen (externer Donwload, PDF, 2,39 MB)

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Erstes Mikroplastik-Verbot seit 2023

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1706

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