B.08 Reicht eine dreijährige Ausbildung plus zwei Jahre Berufspraxis, damit die Schulung des Fachkunde-Moduls "Haut und deren Anhangsgebilde" entfallen kann?

FAQ

In Anlage 3 Teil A Abschnitt 3 Nummer 4 NiSV wird eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis verlangt, die zudem am Stichtag 5. Dezember 2021 vorgelegen haben muss. Zeiten der beruflichen Ausbildung zählen nicht als Berufspraxis. Es könnte gegebenenfalls eine Ausnahme nach Nummer 1 oder 2 greifen, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin oder ein erfolgreicher Abschluss eines Bildungsgangs staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin vorliegt.

Wesentlich für die Ausnahmetatbestände in Anlage 3 Teil A Abschnitt 3 Nummer 1 und 2 NiSV sind die staatliche Anerkennung beziehungsweise die staatliche Prüfung der jeweiligen Berufsausbildung. Wegen der Hoheit der Länder zu Fragen der Bildung sind landestypische Besonderheiten möglich. Maßgeblich wäre daher die Einschätzung der jeweils zuständigen Vollzugsbehörde.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1799

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