Welche Regelungen für bessere Reparierbarkeit gibt es heute schon?
FAQIn der Ökodesign-Richtlinie wurden in den letzten Jahren schon einige Fortschritte erzielt zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reparierbarkeit von Produkten erzielt.
- Haushaltsgroßgeräte: Bereits seit März 2021 müssen Hersteller von Kühlschränken, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernsehern und anderen elektrischen Großgeräten Ersatzteile teilweise bis zu zehn Jahre bereithalten.
- Smartphones und Tablets: Seit Mitte 2025 gelten auch für mobile Endgeräte Ökodesign-Anforderungen. Hersteller müssen nun Akkus, Displays und andere Komponenten über Jahre als Ersatzteile bereitstellen und die Software-Unterstützung (Sicherheitsupdates) deutlich verlängern. Zudem muss die Reparierbarkeit durch ein entsprechendes Design (zum Beispiel leichtere Austauschbarkeit von Akkus) gewährleistet sein.
- EU-Reparaturrecht (R2R): Seit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie im Jahr 2024 haben Verbraucher nun einen direkten Rechtsanspruch darauf, dass Hersteller der oben genannten Produkte Reparaturen zu angemessenen Preisen anbieten.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Recht auf Reparatur
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