Was bedeuten die Regelungen für das europäische Naturschutzrecht? Gilt dies weiter? Geht jetzt Populations- vor Individuenschutz?

FAQ

Sowohl die Eckpunkte von BMUV und BMWK zur "Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus von Windenergie an Land" als auch der nun vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des BNatSchGwurden vor dem Hintergrund des bestehenden europäischen Naturschutzrechts erarbeitet. Änderungen des europäischen Naturschutzrechts sind hierfür nicht erforderlich. Die Anforderungen an die individuenbezogenen Verbotstatbestände werden standardisiert. Der Populationsschutz wird gestärkt, indem die Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahme erleichert und gleichzeitig durch Artenhilfsprogramme flankiert wird.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Windkraftausbau Artenschutz

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1835

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