Wird es eine Evaluierung der Artenliste, Abstände und Vermeidungsmaßnahmen geben?

FAQ

Um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen zu können, werden die Artenliste, die Abstände und Schutzmaßnahmen grundsätzlich alle drei Jahre evaluiert. Die erste Evaluierung erfolgt bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzesentwurfes zur Änderung des BNatSchG. Insbesondere ist davon auszugehen, dass sich die technischen Schutzmaßnahmen (Antikollisionssysteme) laufend fortentwickeln. Durch die regelmäßigen Evaluierungen können diese Entwicklungen aufgegriffen werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Windkraftausbau Artenschutz

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1836

Wege zum Dialog

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