Inwiefern war die Prüfung des BMUV ergebnisoffen?
FAQEs gab keine ideologischen Denkverbote für die Prüfung. Angesichts der schwierigen Situation, vor der die Energieversorgung in Deutschland steht, ist es selbstverständlich, ernsthaft zu prüfen, ob und welchen Beitrag die Atomkraft leisten kann. Deshalb wurde sowohl ein so genannter Streckbetrieb geprüft, der die Stromversorgung über den Winter 2022/23 zieht, wie auch eine Laufzeitverlängerung über mehrere Jahre.
In der Prüfung des BMWK und BMUV ging es um eine sachliche Betrachtung aller relevanten Aspekte. Denn die Verlängerung von Laufzeiten ist keine Frage, die sich allein auf die technische Machbarkeit beschränken kann und die allein dadurch erfolgen könnte, dass man die Anlage einfach weiterlaufen lässt.
Folgende Aspekte müssen berücksichtigt und am Ende in eine Abwägung gebracht werden:
- Energiewirtschaftliche Betrachtung (Welchen Nutzen bringt es? Kann Atomstrom Gas ersetzen?)
- Welche technischen Sicherheitsrisiken werden eingegangen?
- Logistik/Sicherheitsorganisation (zum Beispiel: Stehen Brennelemente, qualifizierte Arbeitskräfte etc. zur Verfügung)?
- Welche rechtlichen Erfordernisse gibt es insbesondere aufgrund des Grundrechteschutzes bei einer Gesetzesänderung zu beachten?
- Nukleare Sicherheit (Kann die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Schadensvorsorge gewährleistet werden?)
Insoweit sind in die Prüfung eine Vielzahl von Aspekten eingeflossen. Auch für den Fall, dass bestehende Herausforderungen gelöst werden können – wie im Bereich der Brennstoffversorgung – bleibt das Prüfergebnis eine Abwägungsentscheidung, in der "Kosten" und "Nutzen" zu berücksichtigen sind. Für das BMUV wiegen in der Abwägung insbesondere alle Aspekte rund um die Sicherheit besonders schwer, denn diese waren die Hauptgründe für den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Atomausstieg. Unverhandelbar für das BMUV ist, die nukleare Sicherheit und die staatliche Pflicht zur Schadensvorsorge zu gewährleisten.
Im Zuge der Prüfung wurden auch Gespräche mit den AKW-Betreibern geführt. Diese ergaben, dass auch aus ihrer Sicht eine Laufzeitverlängerung mit rechtlichen und technischen Risiken verbunden wäre. Die AKW-Betreiber wären nicht bereit, diese Risiken zu tragen. Sie hätten im Falle einer Laufzeitverlängerung verlangt, dass der Staat ihnen sämtliche rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Risiken abnimmt und die alleinige (Betreiber-)Verantwortung übernimmt. Und die Betreiber hätten in diesem Fall auch Abstriche bei der AKW-Sicherheit verlangt.