Wer reagiert beim Verdacht auf Warenvernichtung?

FAQ

Das BMUV arbeitet bei Verdachtsfällen von Warenvernichtung eng mit den Bundesländern zusammen. Diese sind für die Durchsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuständig und können mögliches Fehlverhalten kontrollieren und ahnden. Im konkreten Fall muss ein Verstoß nachgewiesen werden, etwa gegen Regelungen zur Abfallbeseitigung oder zum Recyclingvorrang. Schon das Anfordern einer Stellungnahme reduziert in vielen Fällen aber bereits die Warenvernichtung.

Das BMUV setzt sich dafür ein, dass alle Länder dabei einheitlich vorgehen und führte aus diesem Grund im November 2022 bereits eine Bund-Länder-Besprechung zum Thema Warenvernichtung durch. Es registriert auch Ausweichstrategien von Unternehmen, beispielsweise die Verlagerung der Warenvernichtung ins Ausland beziehuhngsweise auf andere Unternehmen. Hierbei ist das BMUV auch mit anderen Mitgliedstaaten der EU im engen Austausch. Diese Beobachtungen bringt das BMUV sowohl in das bundesweite Vorgehen wie auch die EU-weite Vermeidung von Warenvernichtung ein.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Warenvernichtung

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA1978

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