Wer ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der UV-Schutz-Verordnung und des Nutzungsverbots für Minderjährige?

FAQ

Die Bundesländer bestimmen, wer die Einhaltung der UV-Schutz-Verordnung und des Nutzungsverbots für Minderjährige in ihrem jeweiligen Gebiet überwacht. Konkrete Vollzugsfragen beziehungsweise Hinweise auf Verstöße gegen rechtliche Regelungen sind an die zuständigen Vollzugsbehörden beziehungsweise an die zuständigen Landesministerien zu richten.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Solarium

https://www.bundesumweltministerium.de/FA199

Wege zum Dialog

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