Werden Länder und Gemeinden bei der Erstellung von örtlichen Klimaanpassungskonzepten unterstützt, wie sie im Klimaanpassungsgesetz vorgesehen sind?

FAQ

Ja, der Bund unterstützt sowohl mit Beratung als auch mit finanzieller Förderung. Das Bundesumweltministerium hat bereits im Jahr 2021 ein Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) beauftragt, das Gemeinden und andere lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung berät, vernetzt und unterstützt.

Außerdem unterstützt das Bundesumweltministerium mit der Förderrichtlinie "Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" gezielt die strategische Steuerung der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe nachhaltiger kommunaler Anpassungskonzepte. Unter anderem fördert dieses Programm den Einsatz von Klimaanpassungsmanagerinnen und Klimaanpassungsmanagern in Kommunen.

Mit Hilfe der Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)" trägt das Bundesumweltministerium ferner dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten. Im Rahmen dieser Förderung sind auch Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft antragsberechtigt.

Der Bund unterstützt andere Verwaltungsträger weiterhin durch wissenschaftliche Grundlagenarbeit bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise.

Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) 

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels 

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Klimaanpassungsgesetz

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2037

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