A.10 Welche Anforderungen gelten für Privatpersonen, die unter die NiSV fallende Geräte zu privaten Zwecken zu Hause verwenden wollen?
FAQNach § 1 Absatz 1 Satz 1 NiSV gilt die NiSV für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden. Wenn Privatpersonen solche Geräte zu privaten Zwecken einsetzen, ist die NiSV nicht anwendbar.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
A. Grundsätzliche Fragen zur NiSV
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