Trifft die Ersatzbaustoffverordnung Aussagen zur Beseitigung auf Deponien?

FAQ

Nein. Die Ersatzbaustoffverordnung regelt lediglich die Verwertung von MEB in technischen Bauwerken. Der Einsatz von mineralischen Abfällen in Form von Deponieersatzbaustoffen in Deponien wird durch die Deponieverordnung geregelt. Eine Pflicht zur Beseitigung von MEB auf Deponien, zum Beispiel von ausgehobenem Bodenmaterial, ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2153

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