Was bedeutet die Verordnung für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft?

FAQ

Die Verordnung enthält keine direkten Verpflichtungen für Landbesitzende, Land- und Forstwirtinnen und -wirte, oder Fischereibetriebe. Stattdessen verlangt sie von den EU-Mitgliedstaaten, dass diese geeignete Maßnahmen ergreifen, um die in der Verordnung festgelegten Ziele für Agrarökosysteme, Wälder und Meere zu erreichen. Die Ziele richten sich jeweils an den gesamten Mitgliedstaat und nicht an einzelne Betriebe. Sie erfordern beispielsweise Verbesserungen beim Status konkreter wissenschaftlicher Indikatoren für Feld- und Waldvögel. Die Mitgliedstaaten entscheiden dann über die notwendigen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schaffung staatlicher Anreizsysteme.

Viele Ziele der Verordnung stimmen mit den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der Farm-to-Fork-Strategie überein. Die Wiederherstellungsziele dienen der langfristigen Sicherung der Nahrungsmittelproduktion und der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe, wie zum Beispiel Holz. In den Meeresökosystemen sollen sie zur Erholung der Fischbestände beitragen und damit die Fischerei langfristig sichern.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2194

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