Können wiederhergestellte Flächen weiter bewirtschaftet werden?
FAQWiederherstellungsmaßnahmen können und sollen Hand in Hand mit einer entsprechenden Nutzung gehen, um erfolgreich sein zu können. Wir brauchen ein neues Verständnis für eine wirklich nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen. Insbesondere beim Moorschutz wird eine Transformation der bisherigen Bewirtschaftung hin zu neuen Bewirtschaftungsformen benötigt, wenn wir diese Ökosysteme vor weiterer Degradation schützen wollen. So können beispielsweise entwässerte, landwirtschaftlich genutzte Moorböden nach der Wiedervernässung durch Paludikulturen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
Im Anwendungsbereich von Artikel 4 und 5 der Verordnung gilt grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot. Das heißt: Der Zustand einer einmal wiederhergestellten Fläche darf sich nicht wieder verschlechtern, wobei es auch von diesem Grundsatz Ausnahmen gibt (Erneuerbare Energien, Landesverteidigung).
Durch die Verordnung werden keine neuen Schutzgebiete geschaffen. Bereits nach bisherigem Recht können in bestehenden Natura 2000-Gebieten bewirtschaftete Flächen entsprechend der geltenden Vorgaben weiter bewirtschaftet werden. Wiederherstellungsmaßnahmen können sehr gut mit wirtschaftlichen Aktivitäten Hand in Hand gehen.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Wiederherstellungsflächen
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