Wer kann sich bewerben?

FAQ

Bewerben können sich alle Reparaturinitiativen, die als eingetragene Vereine organisiert sind und deren Gemeinnützigkeit mit einem Freistellungsbescheid durch ihr zuständiges Finanzamt festgestellt wurde. Das BMUV plant, mit einem Folgeprogramm im Jahr 2025 auch jene Reparatur-Initiativen zu fördern, die nicht als Vereine organisiert sind.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen"

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2237

Wege zum Dialog

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