Wer kann sich bewerben?
FAQBewerben konnten sich alle Reparaturinitiativen, die als eingetragene Vereine organisiert sind und deren Gemeinnützigkeit mit einem Freistellungsbescheid durch ihr zuständiges Finanzamt festgestellt wurde. Das Bundesumweltministerium plant, mit einem Folgeprogramm im Jahr 2026 auch jene Reparatur-Initiativen zu fördern, die nicht als Vereine organisiert sind.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen"
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