Welchen Inhalt müssen Rückrufanzeigen aufweisen?
FAQRückrufanzeigen müssen folgende Informationen enthalten:
- Überschrift, die aus den Worten "Produktsicherheitsrückruf" besteht,
- Beschreibung des zurückgerufenen Produkts, einschließlich
- Abbildung, Name und Marke des Produkts,
- Produktionskennnummern, wie etwa Chargen- oder Seriennummer, und gegebenenfalls einer grafischen Darstellung, wo diese auf dem Produkt zu finden sind, sowie
- Angaben dazu, wann, wo und von wem das Produkt verkauft wurde
- Beschreibung der Gefahr
- Unterrichtung der Verbraucherinnen und Verbraucher, wie diese weiter Vorgehen sollten, einschließlich des Hinweises, dass die Verwendung des zurückgerufenen Produkts unverzüglich einzustellen ist
- Informationen über Abhilfemaßnahmen,
- Benennung einer Kontaktstelle
- eine Aufforderung, die Informationen über den Rückruf gegebenenfalls an andere Personen weiterzuleiten
Wirtschaftsakteure können hierzu auch auf das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Muster einer Rückrufanzeige nutzen.
Welche Rechte habe ich, wenn ein Produkt zurückgerufen wird?
Was und Wer sind Wirtschaftsakteure?
Festlegung einer Vorlage für eine Rückrufanzeige
Enthalten in Fragen und Antworten zu
V EU-Produktsicherheitsverordnung – Rückruf
Stand: