Welche Informationen müssen bereitgestellt werden?

FAQ
  1. Identifizierungsmerkmale: Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Element zu ihrer Identifizierung 
  2. Kontaktdaten: Angaben zum Hersteller, ihre Postanschrift und ihre elektronische Adresse sowie – falls abweichend – die der zentralen Anlaufstelle

Was ist unter elektronischer Adresse zu verstehen?

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2287

Wege zum Dialog

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