Wer ist die sogenannte verantwortliche Person nach Artikel 16?
FAQGrundsätzlich darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ein in der Union niedergelassener Wirtschaftsakteur benannt ist, der für die Aufgaben nach Artikel 4 Absatz 3 der Marktüberwachungsverordnung verantwortlich ist – sogenannte verantwortliche Person.
Was und wer sind Wirtschaftsakteure?
Enthalten in Fragen und Antworten zu
IIIg) EU-Produktsicherheitsverordnung – Pflichten der Wirtschaftsakteure – Pflichten der verantwortlichen Person
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