Pflichten bei Unfällen – Was umfasst die Unfallmeldung nach Artikel 20 EU-ProdSVO?

FAQ

Die Meldung umfasst die Art und die Identifikationsnummer des Produkts sowie die Umstände, die zum Unfall geführt haben. Letzteres nur, wenn dies bekannt ist. Zudem sind alle sonstigen sachdienlichen Informationen anzugeben.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2309

Wege zum Dialog

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