Was passiert, wenn ich meiner Pflicht nicht rechtzeitig nachkomme?

FAQ

Im öffentlichen Teil des Registers ist für jeden einsehbar, wer der Registrierungspflicht bereits nachgekommen ist. Hersteller, die ihren Pflichten nicht nachkommen, dürfen ihre Produkte nicht weiter in Deutschland vertreiben. Verstöße gegen die Registrierungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden können.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffabgabe

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2316

Wege zum Dialog

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