Wurde die Kennzeichnungspflicht durch die EU-ProdSVO neu eingeführt?

FAQ

Nein. Bereits vor der neuen EU-ProdSVO bestand in Deutschland eine Pflicht zur Kennzeichnung. Gemäß Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3, Satz 2 Produktsicherheitsgesetz war auch bislang der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers und eine eindeutige Kennzeichnungen zur Identifikation auf dem Produkt anzubringen.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2317

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