Wie schützt die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) Insekten?

FAQ

Alles, was die Natur schützt, schützt auch Insekten. Wenn wir über die EU-Wiederherstellungsverordnung die Natur reparieren, Naturflächen wiederherstellen und Wildnis wieder mehr Raum geben, dann hilft das auch Insekten. Artikel 10 W-VO befasst sich spezifisch mit dem Bestäuberschutz. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Vielfalt der Bestäuber zu verbessern, den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis 2030 umzukehren und anschließend einen steigenden Trend zu erreichen. Mit einem Bestäubermonitoring überprüfen die Mitgliedstaaten die Entwicklung.

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Insektenschutz

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2406

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