Beeinflusst der von der EU-Kommission angekündigte "Industrial Accelerator Act" das deutsche E-Auto-Förderprogramm?
FAQDie Europäische Kommission erarbeitet derzeit einen Vorschlag für den so genannten "Industrial Accelerator Act". Diese Entwürfe haben keine Auswirkungen auf aktuelle Förderfähigkeit von Elektrofahrzeugen. Das Förderprogramm der Bundesregierung wird auf Grundlage der aktuell geltenden Rechtslage umgesetzt.
Die Europäische Kommission hat noch keinen Vorschlag vorgelegt. Erst nach der Vorlage beginnt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union, in dem das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den Vorschlag beraten und beschließen. Dieses Verfahren nimmt üblicherweise geraume Zeit in Anspruch. Verbindliche rechtliche Vorgaben entstehen erst nach Abschluss dieses Verfahrens sowie dem Inkrafttreten eines entsprechenden europäischen Rechtsakts.
Für das deutsche E-Auto-Förderprogramm wird die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen geprüft (siehe FAQ). Diese könnten gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in das Förderprogramm integriert werden. Das Bundesumweltministerium wird Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Fall frühzeitig informieren.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Förderung von E-Autos
Stand: