Sind die Abschätzungen nicht längst von neuen Rahmenbedingungen überholt?

FAQ

Das Klimaschutzprogramm und die gutachterlichen Berechnungen werden über einen längeren Zeitraum erstellt. Dazu wird ein methodischer Ausgangspunkt gewählt. Für das Klimaschutzprogramm ist es der Projektionsbericht des Umweltbundesamtes vom Jahr 2025.

Anstehende Gesetzgebungsverfahren, deren inhaltliche Ausgestaltung in wesentlichen Punkten noch unklar ist, können bei der THG-Minderungsabschätzung des Klimaschutzprogramms grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, da eine konsistente Bestimmung der Auswirkungen auf die THG-Minderung ohne detaillierte Informationen zur letztlichen Ausgestaltung nicht möglich ist. 

Grundsätzlich ist es wichtig, dass wir auch bei den laufenden Gesetzgebungsverfahren beim Klimaschutz Kurs halten. Etwaige Verschlechterungen sollten im Rahmen der Ausgestaltung soweit wie möglich vermieden oder anderweitig ausgeglichen werden. Das Klimaschutzgesetz sieht hierfür eine kontinuierliche Nachsteuerung vor.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Klimaschutzprogramm (KSP 2026) – Detailfragen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2483

Wege zum Dialog

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