Was ist neu im eANV?

FAQ

Im Grundsatz bleibt das bisherige Verfahren der Vorab- und Verbleibskontrolle bestehen. Es wird nun eben statt auf dem Papier- auf dem elektronischem Formularweg abgewickelt. Allerdings führen die vielen technischen und organisatorischen Anforderungen zu erheblichen Änderungen in der praktischen Ausführung. Die vier Kernpunkte:

  • Das elektronische Führen von (Sammel-)Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen.
  • Das "Unterschreiben" der Dokumente durch die qualifizierte elektronische Signatur.
  • Die Kommunikation und der Dokumentenaustausch auf Basis einheitlicher Datenformate zwischen allen Beteiligten (Erzeuger, Beförderer, Einsammler, Entsorger, Behörden) unter Verwendung der ZKS-Abfall.
  • Das Führen eines elektronischen Registers und die digitale Archivierung der Dokumente (alle Beteiligten) nach einer vorgegebenen Struktur.
https://www.bundesumweltministerium.de/FA272

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.