Können zusätzliche Dokumente grundsätzlich als Anlage zum Entsorgungsnachweis hinzugefügt werden? Falls ja, ist ein bestimmtes Format erforderlich?

FAQ

Ja, die Datenschnittstelle des BMU hat eine Möglichkeit vorgesehen, auch zusätzliche erklärende Dokumente (zum Beispiel Analyseberichte, ergänzende Informationen) als Dateianhänge in die Datenstruktur des Entsorgungsnachweises zu integrieren. Grundsätzlich sind beliebige Formate als Dateianhänge möglich, die technischen Rahmenbedingungen der Teilnehmersysteme müssen allerdings beachtet werden (vergleiche Paragraf 3a Absatz 3 VwVfG). Es ist deshalb sinnvoll und gegebenenfalls auch geboten, die üblichen lesbaren Formate (zum Beispiel PDF) zu verwenden. Für Deklarationsanalysen wird die Übermittlung im PDF-Format, das dem Entsorgungsnachweis angehängt wird, zunächst noch die Regel sein. Die Datenschnittstelle des BMU schreibt hierfür die Übermittlung in strukturierter und standardisierter Form noch nicht zwingend vor; es wird aber für die Zukunft die Möglichkeit eröffnet, die Deklarationsanalyse auch in strukturierter und standardisierter Form zu übermitteln.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Funktionsweise

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA282

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