Wird der elektronische Begleitschein erst bei der Übernahme des Abfalls durch den Entsorger und die damit verbundene Signatur an die ZKS weitergeleitet?

FAQ

Der elektronische Begleitschein wird erst nach dem Entsorgungsvorgang über die ZKS-Abfall an die zuständige Behörde weitergeleitet. Davon unabhängig können die Nachweispflichtigen die Kommunikationsinfrastruktur (VPS) der ZKS-Abfall nutzen, um die Begleitscheine untereinander auszutauschen. Hierzu besteht aber kein Zwang. Die Nachweispflichtigen können die elektronischen Dokumente auch unmittelbar untereinander austauschen, ohne den Weg über die ZKS-Abfall zu nehmen. Erst der vollständig ausgefüllte und von allen Beteiligten elektronisch signierte Begleitschein (beziehungsweise im Quittungsbelegverfahren nur vom Entsorger signierte Begleitschein) muss zwingend über die ZKS-Abfall an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Funktionsweise

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA284

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