Welche Technik wird für die qualifizierte elektronische Signatur benötigt?

FAQ

Zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur wird eine qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit benötigt, die die eindeutigen elektronischen Daten, die vom Unterzeichner zum Erstellen einer elektronischen Signatur verwendet werden (elektronische Signaturerstellungsdaten) gegen eine unberechtigte Verwendung durch andere verlässlich schützt. Es muss zudem eine Zertifizierung der Konformität dieser Eigenschaften durch eine von der Bundesnetzagentur benannten Stelle vorliegen (siehe Artikel 30 Absatz 1 eIDAS-VO in Verbindung mit Paragraf 17 Absatz 1 Vertrauensdienstegesetz).

Die qualifizierte elektronische Signatur und deren Ersatz 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Technische Voraussetzungen

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA309

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