SportanlagenlärmschutzVO: Was ändert sich durch die neuen Regelungen allgemein für Sportstätten in Deutschland?

FAQ

Für alle Sportanlagen werden die Immissionsrichtwerte in den Ruhezeiten am Abend (20 bis 22 Uhr) und am Nachmittag von Sonn- und Feiertagen (13 bis 15 Uhr) um 5 Dezibel erhöht und damit den Werten für den sonstigen Tageszeitraum angepasst. Damit wird die Nutzung von Sportanlagen, vor allem bei dicht angrenzender Bebauung, erleichtert. 

https://www.bundesumweltministerium.de/FA486

Wege zum Dialog

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