Warum dieser Vorschlag?
FAQÜberall da, wo viel Verkehr ist, also vor allem an stark befahrenen Straßen in den Ballungsräumen, sorgt Stickstoffdioxid für Probleme. Stickstoffdioxid ist gesundheitsschädlich, weil es die Atemwege reizt und zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann. 2015 wurde der zugelassene Stickstoffdioxidgrenzwert an rund 60 Prozent der Luftmessstellen an den durch Verkehrsemissionen belasteten Straßen in den Ballungsräumen überschritten. Betroffen waren rund 80 Städte in Deutschland. Dieser Jahresmittelgrenzwert war nach dem Europarecht bereits seit 2010 zwingend einzuhalten. Die Kommission hat wegen der andauernden Überschreitungen dieses Wertes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Gerichte fordern wegen der Überschreitung der Grenzwerte von den Kommunen weitergehende Maßnahmen. Ein Urteil des VG Düsseldorf vom 13.09.2016 hat Einfahrtverbote für Diesel-KFZ schon nach geltendem Recht für zulässig erachtet. Gegen diese Entscheidung wurde von Nordrhein-Westfalen Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Der Vorschlag des BMUB soll für Rechtssicherheit sorgen.