Was muss ich beachten, wenn ich genetische Ressourcen aus anderen Ländern in Deutschland für Forschung und Entwicklung nutzen möchte?
FAQNutzer von genetischen Ressourcen, die aus anderen Ländern stammen, müssen die europäische und deutsche Gesetzgebung zur Umsetzung des Nagoya Protokolls befolgen. Seit 2010 setzt das Nagoya-Protokoll international verbindliche Standards für den Umgang mit genetischen Ressourcen und fördert so Transparenz und Rechtssicherheit. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die faire und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben (Access and Benefit Sharing, ABS). Das betrifft zum Beispiel Pflanzen, die in tropischen Wäldern gefunden werden und dann in anderen Ländern zu Medikamenten, Kosmetika und anderen Produkten verarbeitet werden. Gleichzeitig verpflichtet es alle Länder, in denen genetische Ressourcen genutzt werden, zu gewährleisten, dass die genutzten Ressourcen im Herkunftsland ordnungsgemäß erlangt wurden. Herkunftsländer sollen auf diese Weise fair und gerecht an den Erträgen von Produkten beteiligt werden, die aus "ihren" genetischen Ressourcen hergestellt werden. So soll so ein dauerhafter wirtschaftlicher Anreiz für den Erhalt von biologischer Vielfalt und seltenen Ökosystemen geschaffen werden.