Wer ist Eigentümer der Flächen des Nationalen Naturerbes?

FAQ

Für die Flächen des Nationalen Naturerbes (rund 164.000 Hektar) verzichtet der Bund als bisheriger Eigentümer auf eine Privatisierung. Die Flächen werden stattdessen unentgeltlich, aber unter strengen Naturschutzauflagen an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (circa 70.000 Hektar), die Länder (circa 30.000 Hektar) oder von diesen benannten Naturschutzorganisationen (circa 26.000 Hektar) übertragen.

Etliche Naturerbe-Flächen verbleiben aber auch dauerhaft im Bundeseigentum (circa 30.000 Hektar) und werden von den Bundesforsten im Auftrag des Bundesumweltministeriums betreut. Die neuen Eigentümer der Flächen des Nationalen Naturerbes müssen – vertraglich verpflichtet – für alle Folgekosten aufkommen und zugleich den naturschutzfachlichen Wert der Flächen langfristig erhalten.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Nationales Naturerbe

https://www.bundesumweltministerium.de/FA814

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