Was passiert, wenn das EDV-System eines Beteiligten ausfällt? Der Quittungsbeleg wird ja auch aus dem EDV-System erzeugt.

FAQ

Grundsätzlich muss eine Entsorgung nicht unterbrochen werden, wenn die elektronische Nachweisführung nicht durchführbar ist. In diesem Fall sind Nachweise und Register in Papierform zu führen. Er ist daher sinnvoll, einige entsprechende Blanko-Formulare des Quittungsbelegs zur Verfügung zu haben, die dann handschriftlich ausgefüllt und unterzeichnet werden können.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
eANV - Elektronische Nachweisführung

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA872

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