Wie wurde das Urteil umgesetzt?

FAQ

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden mit dem 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes in Verbindung mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den betroffenen Energieversorgungsunternehmen vom 25. März 2021 umgesetzt (siehe Downloadseite "Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einigung mit den EVU zum Atomausstieg"). Die sich aus dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ergebenden verfassungsrechtlichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Energieversorgungsunternehmen wurden behoben und alle hiermit verbundenen zwischen den Beteiligten strittigen Rechtsfragen wurden in gegenseitigem Einvernehmen abschließend geregelt.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Urteil zum Atomausstieg

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA884

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