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Kommunalrichtlinie

Klimaschutz
Kläranlage, Klärwerk, Abwasser von oben

Kommunen haben großes Potenzial, Treibhausgase zu reduzieren. Gleichzeitig können Klimaschutzmaßnahmen vor Ort die Lebensqualität der Menschen verbessern. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit der Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Kommunen und kommunale Akteure seit 2008 dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen – von Personalstellen für das Klimaschutzmanagement über Machbarkeitsstudien bis hin zu investiven Projekten wie Radabstellanlagen. Energetische Modernisierungen, die zum Beispiel in der Abwasserbewirtschaftung gefördert werden, tragen dazu bei, Betriebskosten zu senken. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten profitieren von erhöhten Förderquoten.

Programmdaten

Antragsfrist

31.12.2027

Förderberechtigte

Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Bildungseinrichtung

Ort/Region

Deutschland

Förderbereich

Bauwesen, Beratung, Klima und Energie, Mobilität, Stadtentwicklung

Themenbereich

Klimaschutz, Förderung

Fördergeber

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Partner Fördergeber

ZUG gGmbH als beliehene Projektträgerin

Förderschwerpunkte

Im Rahmen der KRL werden folgende strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen gefördert:

Strategische Klimaschutzmaßnahmen:

  • Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
  • Energiesparmodelle in Schulen und Kitas
  • Kommunale Netzwerke
  • Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutzkoordination für Landkreise
  • Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
  • Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal

Investive Klimaschutzmaßnahmen:

  • Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Klimafreundliche Mobilität
  • Klimafreundliche Abfallwirtschaft
  • Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
  • Klimafreundliche Trinkwasserversorgung
  • Beckenwasserpumpen

Art der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Finanzschwache Kommunen profitieren von Förderquoten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Aktualisierungsdatum:
https://www.bundesumweltministerium.de/FG46

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.