Kommunen haben großes Potenzial, Treibhausgase zu reduzieren. Gleichzeitig können Klimaschutzmaßnahmen vor Ort die Lebensqualität der Menschen verbessern. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit der Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Kommunen und kommunale Akteure seit 2008 dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Gefördert wird ein breites Spektrum an Maßnahmen – von Personalstellen für das Klimaschutzmanagement über Machbarkeitsstudien bis hin zu investiven Projekten wie Radabstellanlagen. Energetische Modernisierungen, die zum Beispiel in der Abwasserbewirtschaftung gefördert werden, tragen dazu bei, Betriebskosten zu senken. Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten profitieren von erhöhten Förderquoten.
Programmdaten
Antragsfrist
31.12.2027
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Bildungseinrichtung
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Bauwesen, Beratung, Klima und Energie, Mobilität, Stadtentwicklung
Themenbereich
Klimaschutz, Förderung
Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Partner Fördergeber
ZUG gGmbH als beliehene Projektträgerin
Förderschwerpunkte
Im Rahmen der KRL werden folgende strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen gefördert:
Strategische Klimaschutzmaßnahmen:
- Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz
- Energiesparmodelle in Schulen und Kitas
- Kommunale Netzwerke
- Machbarkeitsstudien
- Klimaschutzkoordination für Landkreise
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
- Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal
Investive Klimaschutzmaßnahmen:
- Außen- und Straßenbeleuchtung
- Innen- und Hallenbeleuchtung
- Klimafreundliche Mobilität
- Klimafreundliche Abfallwirtschaft
- Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
- Klimafreundliche Trinkwasserversorgung
- Beckenwasserpumpen
Art der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Finanzschwache Kommunen profitieren von Förderquoten bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.