Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes

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Der Referentenentwurf des Vertragsgesetzes zur Ratifizierung der Änderung von Artikel 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (sog. Londoner Protokoll (LP) sowie der Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) sind Teil eines Gesetzespakets, zu dem sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet hat und stehen in engem Zusammenhang mit dem am 6. August 2025 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes. Nach dem Koalitionsvertrag soll die Ratifizierung der Änderung des LP höchste Priorität haben, um die Offshore-Speicherung von CO2 außerhalb des Küstenmeeres in der AWZ und auf dem Festlandssockel in der Nordsee zu ermöglichen.

Gegenstand des Vertragsgesetzes zur Ratifizierung der Änderung von Artikel 6 LP sind

  • die Entschließung LP.3(4) über die Änderung des Artikels 6 LP vom 30. Oktober 2009 und
  • die Entschließung LP.5(14) über die vorläufige Anwendung der Änderung von Artikel 6 LP vom 11. Oktober 2019.

Die nationale Umsetzung der Ratifizierung der Änderung von Artikel 6 LP soll durch eine Anpassung des HSEG erfolgen und mit weiteren, seit längerem geplanten Änderungen am HSEG verbunden werden. Gegenstand der Anpassungen am HSEG sind insbesondere die folgenden Änderungen:

  • Ermöglichung der Speicherung von CO2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch Aufnahme einer expliziten Ausnahme für Kohlendioxidströme vom allgemeinen Einbringungsverbot in § 4 Satz 2 Nummer 4 HSEG,
  • Explizite Normierung eines allgemeinen Exportverbots in einem neuen § 6a HSEG für Abfälle und sonstige Stoffe, versehen mit einer Ausnahme für die Ausfuhr von CO2 in andere Staaten zur dortigen Verpressung unter dem Meeresboden (Umsetzung von Artikel 6 LP in Form der Änderung durch die Entschließungen LP.3(4) und LP.5(14)),
  • Erweiterung des Katalogs von zulässigen Maßnahmen des marinen Geoengineerings durch eine Erweiterung der Anlage zu § 4 Satz 2 Nummer 3 HSEG,
  • Schaffung eines klareren Rechtsrahmens für den Einsatz von Dispergatoren in § 7 Absatz 2 HSEG.

Die Entwürfe hatten – in leicht abgeänderter Form – bereits in der 20. Legislaturperiode die Ressortabstimmung durchlaufen. Auch den Ländern und Verbänden war die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben worden. Aufgrund des vorzeitigen Endes der Regierungskoalition konnten sie nicht mehr verabschiedet werden. Das Vertragsgesetz war in der vergangenen Legislaturperiode noch dem Bundestag zugeleitet worden. Das Ausführungsgesetz hatte nur die Ressortabstimmung erreicht. Der jetzige Entwurf des Vertragsgesetzes zur Ratifizierung der Änderung des LP ist nahezu unverändert. Auch der Entwurf zur Anpassung des HSEG basiert zu weiten Teilen auf dem Entwurf aus der 20. Legislaturperiode. 

Stellungnahmen können bis zum 5. September 2025 an WI2[at]bmukn.bund.de übermittelt werden.

Hinweis: Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt.

Aktualisierungsdatum: 21.08.2025
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1056

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