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Mit der Richtlinie (EU) 2024/1785 wurde die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) geändert. Dadurch sind Anpassungen an den derzeit geltenden immissionsschutzrechtlichen und weiteren Regelungen erforderlich. Über die IED werden EU-weit die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen geregelt, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu erreichen. In Europa fallen etwa 40.000 Industrieanlagen unter die Richtlinie, rund 10.000 dieser Anlagen werden in Deutschland betrieben.
Die Bundesregierung hat am 21. Januar 2026 die von dem Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegten Entwürfe eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 beschlossen.
Zur Umsetzung der novellierten IED sind inhaltliche Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Bundesberggesetz (BBergG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Umweltauditgesetz (UAG) erforderlich. Ferner sind insbesondere eine Anpassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) an den neuen Anwendungsbereich der IED, die Einführung einer neuen 45. BImSchV zur Konkretisierung der Betreiberpflicht zur Umsetzung von Umweltmanagementsystemen, eine Anpassung der 9. BImSchV, um die Genehmigung modularer Anlagen für die chemische Industrie zu ermöglichen, und Anpassungen in der Abwasserverordnung (AbwV) sowie diverse Folgeanpassungen (unter anderem 5. BImSchV, 9. BImSchV, 11. BImSchV, 44. BImSchV und zur Deponieverordnung) notwendig.
Auf europäischer Ebene wird derzeit intensiv über Möglichkeiten des Bürokratierückbaus unter Beibehaltung der erreichten Umwelt-Standards diskutiert. Die Bundesregierung unterstützt diese Diskussionen ausdrücklich. In diesem Zusammenhang hat die Kommission am 10. Dezember 2025 einen Vorschlag für ein "Umwelt-Omnibus-Paket" vorgelegt, indem zielgerichtete und punktuelle Erleichterungen auch im Hinblick auf die Umsetzung der IED enthalten sind. Diese betreffen vor allem den Umfang und die Ausführung des Umweltmanagementsystems. Der vorliegende Entwurf greift diese Vorschläge bereits auf, indem die Umsetzung entsprechender Regelungen zunächst zurückgestellt wird. Damit kann ohne Zusatzaufwand für Verwaltung und Wirtschaft auf diese Entwicklungen reagiert werden.
Zusätzlich wurde der Prozess genutzt, um Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die insbesondere im Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern vereinbart wurden, umzusetzen. Die Verordnung enthält außerdem eine von der IED-Umsetzung unabhängige Regelung zur Aussetzung der Berichtspflicht in der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) als kurzfristige Entlastung, so lange die 11. BImSchV evaluiert wird.
Für das Mantelgesetz schließt sich nun das parlamentarische Verfahren an. Das Mantelgesetz und die Mantelverordnung bedürfen zudem der Zustimmung des Bundesrates.