Kabinett bringt Novelle der Industrieemissions-Richtlinie auf den Weg

21.01.2026
rauchende Schornsteine
Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um europäische Regeln zum Schutz von Mensch und Umwelt in nationales Recht umzusetzen und gleichzeitig Investitions-Anreize für die Industrie zu schaffen.

Mensch und Umwelt schützen, Bürokratie reduzieren, Investitionsanreize setzen

Das Kabinett hat heute einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um europäische Regeln zum Schutz von Mensch und Umwelt in nationales Recht umzusetzen und gleichzeitig Investitions-Anreize für die Industrie zu schaffen. Die neue Industrieemissions-Richtlinie (Industrial Emissions Directive "IED 2.0") vermeidet und begrenzt Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden und ist in ganz Europa Grundlage für die Genehmigung umweltrelevanter Industrieanlagen. Die Bundesregierung hat das Umsetzungspaket für Deutschland auch dafür genutzt, den Grundstein für eine Modernisierung des Immissionsschutzrechts zu legen. Die neuen Regelungen tragen damit zu besserem Umweltschutz und zur Steigerung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit bei.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Die Industrieemissions-Richtlinie hat schon in den vergangenen zehn Jahren viele Fortschritte für Europa gebracht: weniger Schadstoffe in Wasser und Luft und einen faireren Wettbewerb dank europaweit einheitlicher Rahmenbedingungen. Die überarbeitete Richtlinie setzt nun zusätzliche Anreize, in moderne Umwelttechnik zu investieren. Wir haben die Änderungen auch genutzt, um Verfahren zu beschleunigen. An diesem Prozess haben sich die Länder und auch die Industrie intensiv beteiligt. Das Ergebnis liegt nun vor. Damit zeigen wir: Wirtschaftliche Innovation, schnellere und einfachere Verfahren und der Schutz von Mensch und Umwelt funktionieren zusammen."

Die IED ist in Europa seit 2010 in Kraft. Sie regelt die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Anlagen in fast allen Industriezweigen. So gilt sie für Anlagen in der Energiewirtschaft, aber auch der chemischen Industrie oder für viele Abfallbehandlungsanlagen. In ganz Europa sind es etwa 40.000 Industrieanlagen. Die Umsetzung der Richtlinie und das Engagement der Industrie haben dazu beigetragen, dass sich die Emissionen von Luftschadstoffen wie Stickstoffoxiden, Schwefeloxid oder einigen Schwermetallen aus Industrieanlagen in der EU seit 2010 in etwa halbiert haben. Damit hat sich auch durch die IED die Luftqualität in der EU verbessert und haben sich die nachteiligen Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Bevölkerung verringert.

Mit der Novelle der IED wird die Richtlinie weiterentwickelt: so wurde die Richtlinie konsequent darauf ausgerichtet, die Industrie bei der Umstellung auf klimafreundlichere Produktionstechniken zu unterstützen. Die Umweltleistungen der Anlagen insgesamt werden in den Blick genommen und die Beteiligungsrechte für die Öffentlichkeit werden gestärkt. Die EU-Richtlinie muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Kommission hat Mitte Dezember ein ergänzendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen vorgestellt, den so genannten EU-Umwelt Omnibus. Dieser soll Unternehmen entlasten und zugleich die zentralen Umweltziele beibehalten. Das nun vom Kabinett verabschiedete Umsetzungspaket berücksichtigt die Vorschläge dieses Paketes bereits, zum Beispiel bei der Festlegung der Übergangsfristen oder möglichen Vereinfachungen.

Die Bundesregierung hat im Zuge der Umsetzung zudem verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren angestoßen, die im Rahmen der Modernisierungsagenda und des Deutschlandpaktes vereinbart wurden. Wichtige Beispiele sind die Ausweitung der Nutzung eines vereinfachten und beschleunigten Genehmigungsverfahrens oder der Möglichkeit, flexible Rahmengenehmigungen für Chemieanlagen zu erteilen.

Die Referentenentwürfe zur Umsetzung wurden in engem Austausch mit den Verbänden und den Ländern entwickelt und bereits im Vorfeld mit Praxischecks auf Umsetzbarkeit überprüft. Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz muss nun den Bundestag passieren und danach zusammen mit einer dazugehörigen Verordnung zur Umsetzung der IED in den Bundesrat.

21.01.2026 | Pressemitteilung Nr. 005/26 | Klimaschutz

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